M. David Drevs - Übersetzungen/Dolmetschen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
  1. Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer/Dolmetscher und seinen Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer/Dolmetscher nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.
2. Umfang des Übersetzungsauftrags
  1. Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
  1. Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung, etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug zu überlassen.
  2. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung / Erbringung der Dolmetschleistung notwendig sind (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, etc.), hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem Übersetzer/Dolmetscher zur Verfügung zu stellen.
  3. Dem Dolmetscher ist eine angemessene Frist zur Vorbereitung des Einsatzes und zum rechtzeitigen Studium der vorab überreichten Unterlagen zu gewähren. Ggf. ist der Dolmetscher vor dem Einsatz in die Themen und die Vorgeschichte der Verhandlungen einzuweisen.
  4. Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers/Dolmetschers.
4. Mängelbeseitigung
  1. Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
  2. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
5. Haftung
  1. Der Übersetzer/Dolmetscher haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
6. Berufsgeheimnis
  1. Der Übersetzer/Dolmetscher verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
7. Vergütung
  1. Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der geleisteten Sprachmittlung bzw. 30 Tage nach Rechnungsstellung fällig.
  2. Der Übersetzer/Dolmetscher hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Die Mehrwertsteuer wird, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich zum Endpreis in Rechnung gestellt. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann er die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.
  3. Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.
  4. Bei dringenden Aufträgen kann ein Eilzuschlag von bis zu 50 % des Honorars in Rechnung gestellt werden.
8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
  1. Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
  2. Der Übersetzer behält sich sein Urheberrecht vor.
  3. Tonbandaufzeichnungen von gedolmetschten Gesprächen und deren weitere Nutzung bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Genehmigung des Dolmetschers.
9. Anwendbares Recht
  1. Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
  2. Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.

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